Im § 20 SGB V ist der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen verankert, die Gesundheit der Versicherten nachhaltig zu fördern und gleichzeitig zu einer Verminderung der sozial bedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen beizutragen.
Allgemein hin wird Prävention mit „Vorbeugung“ gleichgesetzt. Die Fachleute bezeichnen Prävention als Strategien, die entweder spezifische Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindern oder mit verursachende Rahmenfaktoren beeinflussen, welche die Anfälligkeiten gegenüber Krankheiten verringern. Aktivitäten zur Reduzierung der Auswirkungen bereits vorhandener Krankheiten sind dabei einbezogen.
Dabei kann sich Prävention sowohl auf das Verhalten von einzelnen Menschen und Gruppen (Verhaltensprävention) als auch auf Veränderungen der Rahmenbedingungen in ihrer Lebens- bzw. Arbeitswelt beziehen (Verhältnisprävention).
Die Einübung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen beispielsweise im Rahmen von Ernährungs-, Bewegungs-, Entspannungskursen oder in gezielten Beratungen kann dazu beitragen, Übergewicht, Bluthochdruck, Bewegungsmangel o. ä. zu vermeiden. Die Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung kann Depressionen und Angststörungen vorbeugen.
Zu unserem Angebot zählen u.a. folgende Präventionskurse:
Quelle: Verband der Ersatzkassen VDEK, 16.02.2015 (http://www.vdek.com/presse/Fragen_und_Antworten/praevention.html)