In den letzten Tagen gehen in unseren Praxen mehrfach Anfragen bezüglich der „Mundschutz-Pflicht“ in NRW ab kommendem Montag ein, daher hier einige Infos dazu:

„in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften (…), auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen (…) sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen (…);

in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (…) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr;

in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens;

bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.“

Bei Verstoß gegen diese Anordnung wird ein Bußgeld fällig.

Die Verordnung spricht ausdrücklich von ALLTAGSMASKEN, es genügt also bereits ein dünner Schal, eine selbst genährte Stoffmaske oder aber ein einfacher Einmal-Mundschutz. Professionelle Masken mit Filtermembranen sollten Fachkräften in Gesundheitsberufen, v.a. in Arztpraxen und Krankenhäusern vorbehalten bleiben, da diese unmittelbar infektionsgefährdet sind.

Die Mundschutzpflicht gilt auch für den Besuch von Therapie-Praxen! Die Maske muss bereits vor Betreten der Praxis angelegt werden. Durch das Tragen bei der Behandlung soll die Gefahr unwissentlicher Verbreitung von Krankheitserregern durch symptomlose Überträger bzw. in der ansteckenden Phase vor Ausbruch der Erkrankung verringert werden.

Unsere THERAPEUTEN tragen seit bereits einiger Zeit bei jeder Behandlung einen Mund-Nasen-Schutz, um SIE besser zu schützen.

Patienten mit Infektzeichen jeglicher Art müssen zudem seit Beginn des Jahres für mindestens 14 Tage ihre Behandlungen bei uns aussetzen.

WICHTIG:

Das Tragen einer Maske ersetzt KEINESFALLS die deutlich effektiveren Maßnahmen:

ABSTAND halten (mindestens 1,5m, besser 2m)

gründliches HÄNDE WASCHEN (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife)

NICHT ins GESICHT fassen

*beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss darauf geachtet werden, dass dieser nur mit frisch gewaschenen Händen angezogen werden darf, um ihn nicht mit Keimen zu verunreinigen. Auf das nachträgliche Berühren der Maske, auch zur Sitzkorrektur, ist daher ausdrücklich zu verzichten! Das tägliche Waschen von Stoffmasken bei mindestens 60° (besser: 90°) ist nach Benutzung unverzichtbar. Schutzmasken aus Vlies können unter bestimmten Voraussetzungen thermisch aufbereitet werden, sofern sie vom gleichen Träger wiederverwendet werden.